💶 Warum ist mein Lohn diesen Monat niedriger als im Vormonat?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
immer wieder erreichen uns Fragen zur Lohnabrechnung. Besonders dann, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger ausfällt als im Vormonat. Da Ihr Lohn nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet wird (nicht als festes Monatsgehalt), können diese Unterschiede ganz normale Ursachen haben.
1. 📅 Unterschiedliche Arbeitstage
Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage. Beispiel: Der Vormonat hatte 23 Arbeitstage, der aktuelle nur 20. Das macht bei einer Vollzeitstelle bis zu 21 Stunden weniger Lohn – das kann mehrere hundert Euro ausmachen.
2. 🌙 Schichtarbeit
Hatten Sie im letzten Monat viele Spät- oder Nachtschichten und diesen Monat nicht? Dann kann das zu einem geringeren Lohn führen. Nachtschichtzuschläge (25%) sind zudem steuerfrei und wirken sich deutlich aus.
3. 💰 Abschlagszahlungen
Wenn Sie im laufenden Monat bereits einen Abschlag erhalten haben, wird dieser bei der Endabrechnung abgezogen.
4. 🕒 Mehrarbeit / Samstagsarbeit
Wenn Sie an Samstagen gearbeitet haben, wird versucht, diese Stunden im selben Monat zu vergüten. In manchen Fällen – insbesondere bei wenigen Stunden – werden diese aber auch dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Wurde im aktuellen Monat kein Samstag gearbeitet, im Vormonat jedoch schon, kann das zu einer Differenz führen.
5. 🔄 Wechsel der Steuerklasse
Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Steuerklasse geändert hat. Solche Änderungen haben direkten Einfluss auf die Lohnhöhe.
6. 🏥 Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Freibeträge wegfallen oder sich Beiträge ändern, führt das ebenfalls zu einem geänderten Auszahlungsbetrag.
7. 🎁 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
Diese Sonderzahlungen werden nur im Juni (Urlaubsgeld) und November (Weihnachtsgeld) gezahlt und sind im Folgemonat nicht mehr enthalten.
8. 📉 Unbezahlte Tage
Bitte prüfen Sie, ob Sie im Abrechnungsmonat unbezahlten Urlaub genommen haben oder unentschuldigte Fehltage vorliegen. Diese Tage werden nicht vergütet und verringern entsprechend die Lohnsumme.
9. 🤒 Lohnfortzahlung bei Krankheit in den ersten 4 Wochen
Wenn Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihrer Beschäftigung erkranken, erfolgt die Lohnfortzahlung nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch Ihre Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlage: § 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
10. 🏭 Branchenzuschläge bei Wechsel des Einsatzortes
Wenn Sie in der Zeitarbeit tätig sind und der Einsatzort gewechselt wurde, beginnen die Branchenzuschläge in der Regel von vorne. Das bedeutet: Die Zuschläge des vorherigen Einsatzes gelten nicht automatisch weiter. Sie haben normalerweise von uns eine Übersicht erhalten, welche Branchenzuschläge für Ihren aktuellen Einsatz gelten.
Falls Sie diese Übersicht nicht erhalten haben, kommen Sie bitte kurz im Büro vorbei – wir händigen Ihnen die Unterlagen gerne aus.
❓ Noch Fragen zur Abrechnung?
Wenn Sie alle oben genannten Punkte geprüft haben und dennoch Klärungsbedarf besteht:
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin im Büro.
Eine Erklärung der Abrechnung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon ist leider nicht möglich.
Wir nehmen uns aber gerne Zeit für Ihre Fragen – persönlich, verständlich und im direkten Gespräch.
📞 Jetzt Termin telefonisch vereinbarenIhr Team von UP Meier
